Mittwoch, 20. Mai 2015



Report Januar 2015 - Januar 2017

Aspekte der Geschichte des CID-Institutes

Kriminologische Studien

Langjährige Beobachtungen am Weilmünsterer Sektor Nord-West
 Weilstrasse - Nassauer Strasse
im Zusammenhang mit der Ansiedlung des CID-Institutes ab 21. Juni 2002
als Grundlage für eine Plausibilitätskontrolle der Untersuchung der Frage
ob Todesumstände von Anwohnern und Bezugspersonen im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Zeugen von 4 Banküberfällen in Weilmünster (1997-2000) stehen. 


Eine Fallstudie für die Dirección de Investigación Criminal y Interpol COLOMBIA
Caso Tiquete No. 49552-20121231 del 31.12.2012
 im Zusammenhang mit der Untersuchung des Mordes an Rosemarie Zanger (6.11.-12.12.12) 










Vorwort

Am 28.12.2001 wurde das bis dahin mittels eines Kredites der Volksbank Weilmünster in Bogota finanzierte Projekt des Unternehmens PLAN EU als Vorläufer des CID-Institutes durch einen Polizeieinsatz zur Wohnungsräumung unter dem Vorwand eines 1 1/2 monatigen Mietzahlungsrückstandes beendet. Damit wurde das Ende des Kolumbien-Engagements des Institutes zum 21. Juni 2002 eingeleitet und die Übersiedlung der Projektmitarbeiter zu Familienangehörigen in die Nassauer Strasse Weilmünsters erzwungen. Unbekannt war diesen zu diesem Zeitpunkt, daß die per Visa-Karte Finanzmittel für die Kolumbien-Engagements 1996-1997 und 1999-2002 bereitstellende Bank sowie eine benachbarte Bankfiliale im Zeitraum 1997-2000 nach Presseberichten mindestens 4 Mal "überfallen" worden waren. In einem Telefonanruf der "Mitarbeiterin der Wolfenhäuser Volksbank Filiale Frau Falbel" war dem Büro PLAN/CID in Bogota im Februar 2001 mitgeteilt worden, daß nach Verbrauch der Restkreditmittel keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung gestellt würden, wenn nicht Einnahmen erwirtschaftet würden.


Ungereimtheiten bezüglich der später vermittelt bekommenen Ereignisversionen erweckten bald den Verdacht, die Überfälle könnten "gespielt" bzw. durch "Sondereinheiten der regionalen Staatssicherheitsstrukturen" verübt worden sein, um "schwarze Kassen" zu bilden.

Die scheinbare bzw. oberflächliche "Legalisierung" bzw. "amtliche Deckung von oben" bei gleichzeitiger Verbreitung gegensätzlicher oder nur Eingeweighten verständlicher Presseversionen führte im regionalen Umfeld Weilmünsters zur Etablierung unterschiedlicher "Ereignisversionen". So kam es zur Grundsituation, daß ein Teil der in die größeren Zusammenhänge eingeweihten Bevölkerung die scheinbaren Banküberfälle als "politischen Finanzierungstrick zur Bildung eines Problem-Fonds (Ochoa-Calderon)" verstand, ein andererer, durch die Presseberichte zum Jagdfieber hin stimulierter Bevölkerungsteil aber mit der "privaten Fahndung" nach "den Bankräubern" begann.

Dies verstetze verwickelte Teile der regionalen Justiz und Polizei, denen wegen des per Medienberichten kreierten legalen Widerspruches keine offene Stellungnahme möglich war, in Verdrängungszwänge, die dazu führten, daß die Zeugen des Ereignisses, insbesondere des Abstellen eines Fluchtfahrzeuges am 17.10.200 im Weilmünsterer Sektor Nord-West, in sozialmedizinischen Bereinigungsmaßnahmen zuerst "für krank erklärt", dann in Krankenhäusern inhaftiert und dort nach Untersuchung ihres Wissens medizinisch beseitigt wurden. 

Die Zeugenbeseitigung diente in erster Linie zur Verschleierung von Sonderkommandos, die  gezielte Tötungen im Auftrag ausführen, in zweiter Linie zur Aufrechterhaltung der Phantasie, die Justizbehörden hielten sich an "geschriebenes Recht und Gesetz".










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